Mittwoch, 16. September 2026 · 18:33 Uhr
BGH stärkt Rechte von Verbrauchern gegen unerlaubte Datenweitergabe
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher unerlaubte Datenübermittlungen im Internet auch ohne expliziten DSGVO-Unterlassungsanspruch stoppen können.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Verbrauchern bei der Weitergabe persönlicher Daten im Internet gestärkt1. Demnach können Betroffene unerlaubte Datenübermittlungen auch dann rechtlich unterbinden, wenn die DSGVO selbst keinen unmittelbaren Unterlassungsanspruch vorsieht1.
Das Gericht stützte sich dabei auf ergänzende Regelungen des deutschen Rechts, die neben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung greifen1. Damit schließt der BGH eine Lücke, die bislang für Rechtsunsicherheit bei Verbraucherklagen gegen Datenweitergaben gesorgt hatte1.
Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergeben. Verbraucherschützer werten die Entscheidung als wichtigen Präzedenzfall für künftige Verfahren1.