Stand: So 27.09. · 06:30
Automotive

Samstag, 26. September 2026 · 18:13 Uhr

Neue Haftungsregeln treffen E-Scooter-Verleiher bei Unfällen

Künftig haften nicht nur Fahrer, sondern auch Vermieter von E-Scootern für Unfälle mit den Fahrzeugen.[1]

Für E-Scoo­ter gel­ten künf­tig stren­ge­re ge­setz­li­che Vor­ga­ben, wo­nach neben den Nut­zern auch die Hal­ter der Fahr­zeu­ge für Un­fäl­le haft­bar ge­macht wer­den kön­nen.1 Damit be­trifft die neue Re­ge­lung ins­be­son­de­re große Ver­leih­fir­men, die Scoo­ter im Stadt­ge­biet zur Miete an­bie­ten.1

Bis­lang lag die Haf­tung im Scha­dens­fall meist al­lein bei den Fah­re­rin­nen und Fah­rern der Rol­ler. Mit der neuen Re­ge­lung wird die Ver­ant­wor­tung nun auf die Be­trei­ber der Sha­ring-Diens­te aus­ge­wei­tet.1

Diese Än­de­rung dürf­te Aus­wir­kun­gen auf die Ge­schäfts­mo­del­le der Ver­leih­fir­men haben, da sie künf­tig stär­ker in Haf­tung ge­nom­men wer­den kön­nen, wenn es zu Un­fäl­len mit ihren Fahr­zeu­gen kommt.1