Samstag, 26. September 2026 · 18:13 Uhr
Neue Haftungsregeln treffen E-Scooter-Verleiher bei Unfällen
Künftig haften nicht nur Fahrer, sondern auch Vermieter von E-Scootern für Unfälle mit den Fahrzeugen.[1]
Für E-Scooter gelten künftig strengere gesetzliche Vorgaben, wonach neben den Nutzern auch die Halter der Fahrzeuge für Unfälle haftbar gemacht werden können.1 Damit betrifft die neue Regelung insbesondere große Verleihfirmen, die Scooter im Stadtgebiet zur Miete anbieten.1
Bislang lag die Haftung im Schadensfall meist allein bei den Fahrerinnen und Fahrern der Roller. Mit der neuen Regelung wird die Verantwortung nun auf die Betreiber der Sharing-Dienste ausgeweitet.1
Diese Änderung dürfte Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Verleihfirmen haben, da sie künftig stärker in Haftung genommen werden können, wenn es zu Unfällen mit ihren Fahrzeugen kommt.1