Donnerstag, 1. Oktober 2026 · 21:04 Uhr
BGH erklärt Amazon-Prime-Preiserhöhung von 2022 für unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat die 2022 vorgenommene Prime-Preiserhöhung von Amazon wegen einer unklaren Vertragsklausel gekippt, Kunden können Geld zurückfordern.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die 2022 von Amazon vorgenommene Preiserhöhung für Prime-Abonnements in Deutschland unwirksam ist13. Grundlage des Urteils war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW, die sich gegen die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel richtete3. Das Gericht befand die Klausel als zu verwirrend und damit unzulässig, das Urteil ist rechtskräftig1.
Betroffene Kundinnen und Kunden können nun zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern, wobei es dafür verschiedene Wege gibt4. Verbraucherschützer empfehlen angesichts der Vielzahl Betroffener eine Sammelklage, um die Rückforderung zu erleichtern2. Amazon hat bereits reagiert und die Abopreise für betroffene Altkunden gesenkt4.
Für Amazon ist das Urteil eine weitere juristische Niederlage in Deutschland5. Offen bleibt, wie der Konzern künftig mit Preisanpassungsklauseln umgehen wird, um rechtssicher zu bleiben5.