Donnerstag, 1. Oktober 2026 · 14:30 Uhr
Bundesnetzagentur erleichtert bidirektionales Laden für E-Autos
Die Bundesnetzagentur hat mit der MiSpeL-Festlegung kurzfristig Erleichterungen für bidirektionales Laden und Batteriespeicher beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat ihre finale MiSpeL-Festlegung vorgelegt und dabei in letzter Minute deutliche Zugeständnisse an die Auto- und Energiebranche gemacht1. Entgegen früherer Entwürfe soll bidirektionales Laden künftig auch ohne einen zweiten Stromzähler möglich sein1. Diese Änderung kommt, nachdem es noch vor eineinhalb Wochen scharfe Kritik am ursprünglichen Entwurf gegeben hatte1.
Die neuen Regeln betreffen nicht nur Elektroautos, sondern auch Heimspeicher: Batteriespeicher können künftig flexibel mit Solar- und Netzstrom geladen werden, ohne dass die EEG-Förderung dadurch verloren geht2. Damit regelt die Bundesnetzagentur erstmals umfassend das bidirektionale Laden und schafft die Voraussetzung dafür, dass Speicher und E-Autos einfacher ins Energiesystem eingebunden und abgerechnet werden können3.
Die Branche wertet die kurzfristige Anpassung als Zeichen dafür, dass die Regulierungsbehörde auf Kritik reagieren und ihre Entwürfe flexibel nachjustieren kann1. Für Besitzer von E-Autos und Heimspeichern dürfte die Neuregelung den Einstieg in bidirektionales Laden erheblich erleichtern23.