Freitag, 2. Oktober 2026 · 17:43 Uhr
Gericht verbietet Amazon Fake-Mailadresse im Impressum
Das Berliner Kammergericht untersagt Amazon per Versäumnisurteil, Kundenmails automatisch über eine Scheinadresse abzuweisen.
Das Kammergericht Berlin hat Amazon per Versäumnisurteil untersagt, im Impressum eine E-Mail-Adresse anzugeben, die eingehende Kundennachrichten automatisch abweist1. Nach Ansicht des Gerichts verstößt diese Praxis gegen die Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes, das eine funktionierende Kontaktmöglichkeit vorschreibt1. Bei Verstößen drohen Amazon nun Strafzahlungen2.
Das Urteil stärkt damit die Rechte von Kundinnen und Kunden gegenüber großen Online-Plattformen, die über echte, erreichbare Kontaktwege verfügen müssen2.